Bisherige Seelsorgeeinheiten

 
Die Kirchenentwicklung bedeutet für die sechs bisherigen Seelsorgeeinheiten: 
  • Alle sind eingeladen, sich in Arbeitsgruppen einzubringen.
  • Die Gremien und Verantwortlichen bleiben bis zur Gründung der neuen Pfarrei verantwortlich in ihrer Seelsorgeeinheit.
  • Alle wichtigen Entscheidungen im Vorfeld der künftigen Pfarrei werden in den Vollversammlungen getroffen, in denen alle Mitglieder der sechs Pfarrgemeinderäte bzw. Stiftungsräte vertreten sind.  
  • Mitglieder der bisherigen Pfarrgemeinderäte haben die Möglichkeit, für den neuen Pfarreirat zu kandidieren.
  • Die Gemeindeteams nehmen künftig eine wesentliche Rolle ein: Die „Gemeinde“ wird der Ort sein, an dem sich kirchliches Leben abspielt.
  • Die Gruppierungen, Verbände und Vereine in den einzelnen Gemeinden setzen ihre Arbeit im neuen Kontext der neuen Pfarrei fort.
  • Wo unabhängig von der Kirchenentwicklung Veränderungen anstehen, wird der Kontext der künftigen Pfarrei mit berücksichtigt.
  • Die Aufgabengebiete der hauptamtlichen, pastoralen Mitarbeiter/innen werden für die neue Pfarrei neu umschrieben.
  • Angestellte der bisherigen Kirchengemeinden bekommen einen neuen Arbeitgeber, die neue Kirchengemeinde.
 

Das Kirchenrecht sieht für die Leitung einer Pfarrei jeweils einen Pfarrer vor.
Der Leitende Pfarrer wird das Seelsorgeteam leiten.
Eine kaufmännische Geschäftsführung unterstützt ihn bei den operativen Verwaltungsaufgaben der Pfarrei.
 
 

Für die Zusammensetzung des künftigen Pfarreirats als Nachfolgegremium der bisherigen Pfarrgemeinderäte bzw. Vollversammlungen enthält die neue Satzung Kriterien.
 
 

Die Pfarreien werden künftig als „Gemeinde“ der Ort sein, an dem sich kirchliches Leben abspielt: in der Verkündigung des Glaubens, in der Feier unterschiedlicher Gottesdienstformen und in der Erfahrung von Gemeinschaft.
Die Gemeindeteams, bestehend aus Haupt- und Ehrenamtlichen, nehmen dabei eine wesentliche Rolle ein. Daher werden sie zukünftig stärker dabei unterstützt werden, Kirche zukunftsfähig und lebendig zu gestalten. Voraussichtlich Ende 2023 wird entschieden, wie die Gemeindeteams künftig gebildet werden – ob sie gewählt oder, wie bisher, vom Pfarrgemeinderat berufen werden. 
 
Ehrenamtliche erhalten mehr Verantwortung, zum Beispiel durch die Leitung von Gemeinden. Gemeinsam mit Hauptamtlichen entwickeln sie in den Pfarreien auch bereits pastorale Konzepte für eine lebendige und zukunftsfähige Glaubensgemeinschaft. Um die ehrenamtlich Engagierten stärker zu unterstützen, wird unter anderem im Modellprojekt „Ehrenamtskoordination“ erprobt, wie die Rahmenbedingen für ihre Arbeit verbessert werden können. Die Förderung ehrenamtlichen Engagements ist auch ein Ziel der Diözesanstrategie
 
 

Leitprinzip der neuen diözesanen Struktur:
Jede Pfarrei erhält eine größtmögliche Sebstbestimmung.
Verlagerung von Aufgaben und Stellen von Diözesan- auf Pfarreiebene, diözesane Steuerung so niedrig wie möglich.
 
 

Zeitplan vor Ort